AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Toilettenvermietung

1. Allgemeines

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Miete von mobilen Trockentoiletten und ergänzende Gegenstände von nowato GmbH (nachstehend nowato genannt), sowie sämtlicher von dieser angebotenen Leistungen. Die AGB gelten für alle bestehenden und künftigen Vertragsabschlüsse zwischen nowato und dem Kunden, soweit keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Vertragsabschluss

Massgeblich für den Vertragsabschluss ist die schriftliche Auftragsbestätigung von nowato und die Annahme des Mietobjekts. Bis dahin gelten Angebote von nowato als freibleibend und können jederzeit geändert werden.

3. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die im Mietvertrag vereinbarten Produkte und Dienstleistungen. Angaben über den Vertragsgegenstand in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen und sonstigen Unterlagen, über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und Verwendbarkeit sind ungefährer Natur.

4. Vertragsdauer

Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Datum, auch im Falle eines Annahmeverzugs des Kunden. Im Falle eines Lieferverzugs gilt die tatsächliche Auslieferung als Beginn der Mietdauer. Die Miete endet zum vereinbarten Datum. Unbefristete Langzeitmieten können von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 5 Tagen gekündigt werden.

nowato ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Eigentumsrechte von nowato in irgendeiner Weise gefährdet.

5. Stornierung

Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet. Eine Stornierung muss stets schriftlich, per E-Mail erfolgen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

Stornierungen des Auftrages werden wie folgt verrechnet: weniger als 7 Tagen vor vereinbartem Aufbau: 50% des Auftragsvolumens, mindestens aber 100,- €, weniger als 36 Stunden vor vereinbartem Aufbau: 75% des Auftragsvolumens und 1 Tag bis hin zum Tag des gebuchten Termins: 80% des Rechnungsbetrags.

6. Leistungen von nowato

nowato überlässt dem Kunden für die Mietdauer das im Vertrag festgelegte Mietobjekt zum sachgemässen Gebrauch. nowato behält sich das Recht vor dem Kunden ein gleichwertiges Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, falls das vom Kunden gewünschte Modell nicht verfügbar ist.

Die Leistungen sind im Vertrag einzeln aufgeführt und umfassen die Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Abholung sowie ein Service bei Abholung.

Bei längerer Mietdauer sind zusätzliche Service möglich und beinhalten Reinigung, fachgerechte Verwertung des Kompostierungsmaterials, sowie das Bestücken mit Toilettenpapier und Einstreu.

Für Einsätze zu folgenden Zeiten berechnen wir zusätzliche Kostenaufwände bei An- und Ablieferung sowie bei Wartungen:
– Feiertagseinsatz an Sonn- und Feiertagen: 85 € (zzgl. MwSt.) pro Einsatz
– Nachteinsatz Montag bis Freitag vor 7 Uhr oder nach 18 Uhr, Samstag oder Sonntag vor 8 Uhr oder nach 17 Uhr: 60 € (zzgl. MwSt.) pro Einsatz
– Just in Time bei punktgenauen Terminen mit festgelegter Uhrzeit vorab: 32 € (zzgl. MwSt.) pro Einsatz

7. Mitwirkungspflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet behördliche Genehmigungen selbst einzuholen für das Austellen des Mietobjekts auf öffentlichem Grund, die Zufahrt für die Anlieferung mit Fahrzeug und Anhänger sowie, falls nötig, die Stomversorgung, sicherzustellen.

Der Mieter übernimmt die Unterhalts- und Endreinigungen, sofern er nowato nicht damit beauftragt. Bei Nichterfüllen der Anforderungen bei vereinbarter Anlieferung, können dem Mieter sämtliche Mehraufwendungen verrechnet werden.

8. Mietobjekt

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln und die nötigen Wartungsarbeiten durchzuführen. nowato darf das Mietobjekt jederzeit besichtigen. Für Servicearbeiten muss der Mieter die Zufahrt zum Mietobjekt gewähren. Das Mietobjekt darf weder verstellt noch untervermietet werden.

9. Gewährleistung/Haftung

Der Mieter hat das Mietobjekt bei der Anlieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort zu rügen.
Bei Inbetriebnahme gilt das Mietobjekt als mangelfrei genehmigt.

Mängel während der Mietdauer sind durch den Kunden unverzüglich bei nowato zu melden und deren Weisungen umzusetzen.

Bei Totalausfällen wird nach Möglichkeit innert nützlicher Frist ein höchstens gleichwertiges Mietobjekt gestellt. nowato übernimmt keine Garantie für den unterbruchlosen Betrieb und lehnt jegliche Haftung für einen Betriebsausfall und dessen Folgeschäden ab.

Der Mieter haftet für alle Schäden an Mietgegenständen, die aus unsachgemäßer oder missbräuchlicher Benutzung entstehen. Insbesondere trägt der Mieter das Risiko von Verlust und Diebstahl sowie jeglicher Beschädigung und vorzeitigem Verschleiß der Mietgegenstände.

10. Mietzins

Es gelten der Mietzins und die Zahlungsmodalitäten gemäss Auftragsbestätigung. Der Kunde kommt mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung in Verzug. nowato behält sich das Recht vor, für Mahngebüren pauschal 50,- € zu erheben, sowie einen Verzugszins von 10%.

11. Rückgabe des Mietobjekts

Nach Beendigung des Vertrages ist nowato berechtigt, den Mietgegenstand zurückzunehmen und allfällige Schäden, deren Behebung nicht im Leistungsumfang enthalten ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Bei unsachgemäßer Nutzung der Vermietungssache oder Verlust von Einrichtungsgegenständen behalten wir uns vor diese in Rechnung zu stellen.
– übermäßig verschmutzte Toilette: 50 – 100 €
– randvolles Fass: 50 €
– Verlust einer Lampe: 60 €
– Verlust eines Zahlenschlosses: 20 €
– Verlust von Schaufel oder Besen: 10 €
– Verlust einer Mülltüte (Toilette oder Handwaschbecken): 20 €
– Verlust von Wasserkanister 22L (Handwaschbecken): 45 €

Netto Preise (zzgl. 19% Steuerabgabe).

Zur Begleichung der übrigen Kosten senden wir Ihnen im Anschluss an die Veranstaltung eine Rechnung zu.

12. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten über seine Person und über das Vertragsverhältnis maßgebliche Umstände bei nowato GmbH gespeichert, geändert und/oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Kunden verletzt werden, an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden (Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz).

13. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser AGB bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Gerichtsstand ist der Sitz von nowato GmbH.